KIRCHENVORSTANDS- UND KIRCHGEMEINDEVERTRETUNGSWAHLEN AM 13. SEPTEMBER - KIRCHE GEMEINSAM GESTALTEN!
Am Sonntag, dem 13. September 2026, wählen die Gemeindeglieder der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (EVLKS) ihre neuen Kirchenvorstände und Kirchgemeindevertretungen. Auch in allen Gemeinden unseres Kirchspiels werden an diesem Tag die Leitungsorgane für die kommende Amtszeit neu gewählt.
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer Verantwortung für das geistliche, inhaltliche und organisatorische Leben unserer Gemeinden übernimmt. Kirchenvorstand und Kirchgemeindevertretung begleiten die Entwicklung des Gemeindelebens, treffen Entscheidungen über Schwerpunkte der Arbeit vor Ort und tragen Verantwortung für die Zukunft unserer Kirche in der Region. Deshalb: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie Kirche mit.
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt sind alle Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, nach kirchlicher Ordnung wahlberechtigt sind (Gemeindeglied der jeweiligen Kirchgemeinde und Konfirmation oder Taufe zur Konfirmation) und in der Wählerliste eingetragen wurden. Einsprüche gegen die Wählerliste können schriftlich und begründet bis spätestens 16. August 2026 beim Kirchenvorstand eingereicht werden.
Bekanntgabe der Kandidatinnen und Kandidaten
Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge am 2. August werden die eingegangenen Vorschläge geprüft und die Kandidatenlisten werden zusammengestellt. Die Bekanntgabe der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt ab dem 9. August 2026 durch Aushänge, Veröffentlichungen und weitere Bekanntmachungen.
Herzlich eingeladen sind alle Gemeindeglieder zum Vorstellungsgottesdienst der Kandidatinnen und Kandidaten am Sonntag, 23. August 2026, um 10.00 Uhr in der St. Georgenkirche. Dort besteht die Möglichkeit, die Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen. Die Termine in den anderen Gemeinden entnehmen Sie bitte dem Aushang in den Schaukästen.
So wird gewählt – auch per Briefwahl
Am 13. September 2026 können Sie Ihre Stimme in ihrer Kirchgemeinde vor Ort persönlich abgeben. Die jeweiligen Wahlorte und Wahlzeiten werden rechtzeitig veröffentlicht. Die Wahl führt der jeweilige Wahlausschuss vor Ort durch. Wer am Wahltag verhindert ist, kann die Briefwahl nutzen. Die Briefwahlunterlagen können in ihrem Pfarramt bis spätestens 8. September 2026 schriftlich oder mündlich beantragt werden. Nach Erhalt füllen Sie die Unterlagen zu Hause aus und senden oder übergeben diese rechtzeitig zurück. Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens bis zum Ende der Wahlhandlung am 13. September eingegangen sein, damit Ihre Stimme berücksichtigt werden kann. Dem Wahlbrief müssen der Wahlschein sowie der verschlossene Stimmzettelumschlag beigefügt sein.
Wir laden alle Wahlberechtigten herzlich ein: Beteiligen Sie sich an den Wahlen und tragen Sie dazu bei, dass unsere Gemeinden lebendig, vielfältig und zukunftsfähig bleiben.